EEG
Einspeisungen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Energiegenossenschaft ist als Betreiber eines Stromverteilnetzes nach § 77 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 verpflichtet, Angaben zur Jahresabrechnung für regenerativ erzeugten Strom aus unterschiedlichen Quellen zu veröffentlichen.
Bei der bundesweiten Ausgleichsregelung wird dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Gesamtvergütung abzüglich der vermiedenen Netzentgelte in Rechnung gestellt. Die Zahlen geben die testierte Jahresabrechnung mit Stand 31. Dezember 2014 wieder, wie sie dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet wurden.
Die anliegende Liste zeigt die nach EEG geförderten Einspeisungen in das Stromverteilnetz der EG Wittmund eG an die Anlagenbetreiber gezahlten Vergütungen im Jahr 2014.
Einspeisemanagement
Als Netzbetreiber veröffentlicht die EG Wittmund aktuelle Informationen über die abgeschlossenen Einspeisemanagement-Einsätze