Wir melden Ihre EEG- oder KWK-Anlage im Marktstammdatenregister an
Seit dem 31. Januar 2019 ist jeder Betreiber von Stromerzeugungsanlagen gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 verpflichtet, die Stammdaten seiner Anlage in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen. Diese Pflicht gilt sowohl für alle Neubauten als auch Bestandsanlagen, auch wenn sie bereits in früheren Registern der Bundesnetzagentur gemeldet sind.
Wichtig: Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Registrierungspflichten. Eine Versäumnis der Fristen kann zu einem Verlust der Einspeisevergütung führen.
Inbetriebnahmedatum | Registrierungspflicht |
Vor dem 01. Juli 2017 | 31. Januar 2021 |
Ab dem 01. Juli 2017 | 1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage |
Für registrierte Anlagen zwischen dem 01. Juli 2017 und dem 31. Januar 2019 müssen die fehlenden Daten bis zum 31. Januar 2021 nachgetragen werden.
Anmeldung über die EG Wittmund
Gerne übernehmen wir für Sie die Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister. Gegen eine geringe Pauschale von 40,00 Euro inkl. MwSt. kümmern wir uns darum, dass Ihre Anlage fristgerecht und rechtskonform im Marktstammdatenregister eingetragen wird, so dass Sie Ihre Vergütung weiterhin in vollem Umfang erhalten.
Melden Sie sich ganz einach telefonisch unter 04462 / 2066 0 oder per E-Mail an info_at_eg-wittmund.de.
Detaillierte Informationen erhalten Sie als Anlagenbetreiber unter www.marktstammdatenregister.de.