31.03.2023
Die Energiepreisbremsen sind da!
Mit dem Start der Energiepreisbremse werden die Abschläge ab März (Fälligkeit 01.04.23) neu berechnet. Im März erfolgt auch die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar.
Mit dem Start der Energiepreisbremse werden die Abschläge ab März (Fälligkeit 01.04.23) neu berechnet. Im März erfolgt auch die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar.