Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
Gemäß § 9 Abs. 1 Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV ) sind wir als Gas- und Wärmelieferant für Haushaltskunden dazu verpflichtet Sie über die Entwicklung der Gaspreise in der Grundversorgung zu informieren. Da wir kein Gasgrundversorger sind müssen wir nach § 9 Abs. 1 EnSikuMaV zur Veranschaulichung die Tarife des Grundversorgers verwenden. Wir weisen daher explizit darauf hin, dass es sich um ein theoretisches Modell handelt und sich das Berechnungsbeispiel nicht auf unsere Gaspreise bezieht. Gerne beraten wir Sie individuell in unserem Kundencenter.
Berechnungsbeispiel gem. § 9 Abs. 1 EnSikuMaV
Pauschal angenommener jährlicher Verbrauch: 165 kWh/m²
1. Verbrauch und Energiekosten der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode
Kosten 2021:
Gasgrundversorgungstarif 01.01.-31.12.2021: Arbeitspreis 6,84 ct/kWh, Grundpreis 200,23 €
Kosten: 165 kWh x 6,84 ct. = 11,29 €/m² x Ihre Wohnfläche in m² + 200,23 €
2. Darstellung für die kommende Abrechnungsperiode
Kosten 2022:
Gasgrundversorgungstarif ab 01.11.2022: Arbeitspreis 18,22 ct/kWh, Grundpreis 200,23 €
Kosten: 165 kWh x 18,22 ct. = 30,06 €/m² x Ihre Wohnfläche in m² + 200,23 €
3. Rechnerisches Einsparpotential
Bei einer Temperaturabsenkung um 1° C ist eine Einsparung von 6% zu erwarten:
6% reduzierter jährlicher Verbrauch: 155,1 kWh/m²
Gasgrundversorgungstarif ab 01.11.2022: Arbeitspreis 18,22 ct/kWh, Grundpreis 200,23 €
Kosten: 155,1 kWh x 18,22 ct. = 28,26 €/m² x Ihre Wohnfläche in m² + 200,23 €
Einsparpotential: Statt 30,06 €/m² x Ihre Wohnfläche in m² + 200,23 € ergeben sich 28,26 €/m² x Ihre Wohnfläche in m² + 200,23 €
Hinweis: Die tatsächlichen Einsparmöglichkeiten hängen von der energetischen Qualität Ihres Gebäudes im Einzelfall ab und können daher variieren.